Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat nunmehr den Widerstand
gegen die Lohnuntergrenze aufgegeben und nach langen Verhandlungen mit
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen einen Mindestlohn von 7,50
Euro für die knapp 600.000 Pflegekräfte beschlossen. Nach Information der
"Berliner Zeitung" ist der Kompromiss des Pflege-Mindestlohns zunächst
bis Ende 2014 befristet. Wirtschaftsminister Brüderle hatte eine Befristung
bis Ende 2011 verlangt.
"Ich freue mich sehr, dass der Mindestlohn jetzt zügig umgesetzt werden
kann. Für eine gute Pflege, die wir uns alle wünschen, brauchen wir qualifiziertes
Fachpersonal, das angemessen entlohnt werden muss", sagte von der Leyen
der Zeitung.
Eine Findungskommision, die bereits von der großen Kollation eingesetzt wurde, hatte sich auf eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro in den neuen und 8,50 Euro in den alten Bundesländern geeinigt.
Nach Vorschlag der Findungskommision soll der Mindestlohn ab dem 01. Juli
gelten. So sollen die Stundensätze zum 01.01.2012 und zum 01.07.2013 jeweils
um 25 Cent steigen.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die die Grundpflege, wie Waschen, Anziehen oder Essen, in Pflegeheimen oder ambulaten Pflegediensten übernehmen.
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