Die Kurzarbeit für Arbeitnehmer

Erklärung


Die Kurzarbeit ist für Unternehmen gedacht, um Entlassungen zu vermeiden. Das Kurzarbeitergeld erhalten Arbeitnehmer in Unternehmen mit einer schlechten Auftragslage. Es spart dem Unternehmen somit Personalkosten ein, ohne Arbeitnehmen entlassen zu müssen.

Das Kurzarbeitergeld ersetzt nicht das gesamte Einkommen, ist für den Arbeitnehmer aber vorteilhaft, da er nicht seinen Arbeitsplatz verliert. Der Arbeitnehmer arbeitet in maximal 6 Monaten weniger oder gar nicht und erhält das Kurzarbeitergeld über den Arbeitgeber, der den entsprechenden Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellt und den Verdienstausfall durch diese gezahlt bekommt.


Das Kurzarbeitergeld bei Nichtbeschäftigung ist in der Höhe mit dem Arbeitslosengeld zu vergleichen. Ein Arbeitnehmer erhält in der Kurzarbeit 60 oder 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Für die Beschäftigungsphasen erhält der Arbeitnehmer das normale, anteilige Einkommen. Auch Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung werden weitergezahlt.

Die Dauer der Kurzarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.


Checkliste

  • Als Arbeitnehmer müssen Sie für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes nichts unternehmen. Sie erhalten wie gewohnt Ihr Einkommen von Ihrem Arbeitgeber. Bei Kurzarbeit fällt dies allerdings geringer aus.
  • Wenn Sie vom Arbeitsamt aufgefordert werden, sich zu melden, müssen Sie dieser Aufforderung nachkommen.
  • Wenn Sie während der Kurzarbeit in eine vorübergehende zumutbare Beschäftigung (Zweitarbeitsverhältnis) vermittelt werden, sollten Sie diese antreten. Sie riskieren ansonsten eine Sperrung des Kurzarbeitergeldes über 3 Wochen (Sperrzeit). Das Einkommen aus dem Zweitarbeitsverhältnis wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Denken Sie daran, dass Kurzarbeitergeld zu versteuern ist. Legen Sie daher Geld zurück, um Steuernachzahlungen begleichen zu können.



Quelle:

www.arbeitsratgeber.com